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Praxis

 KOSTEN

Beratung pro Einheit €80,-/ 50 Minuten

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Scheidungsberatung §95 AußStrG pro Einheit €90,-/ 60 Minuten pro Paar

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Erziehungsberatung §107 AußStrG pro Einheit €120,-/ 60 Minuten pro Paar, €90,- bei Einzelberatung

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Die Kosten der Kinderbeistandstätigkeit übernimmt für die ersten 6 Monate das Gericht, danach übernehmen die Eltern die Kosten. 

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Supervision auf Anfrage

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Vorträge, Kurse, Workshops auf Anfrage

VERSCHWIEGENHEITS-
ERKLÄRUNG

Lebens- und Sozialberatung ist ein reglementiertes Gewerbe, das gesetzlich zu  Verschwiegenheit, Fortbildung und Supervision verpflichtet (§ 119 GewO) ist.

ABSAGEREGELUNG

Vereinbarte Termine sind exklusiv für Sie reserviert. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mir bis spätestens 24 Stunden davor Bescheid zu geben.

 

Bei zu kurzfristiger oder keiner Absage wird die Einheit verrechnet.

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