Praxis
KOSTEN
Beratung pro Einheit €70,-/ 50 Minuten
Scheidungsberatung §95 AußStrG pro Einheit €90,-/ 60 Minuten pro Paar
Erziehungsberatung §107 AußStrG pro Einheit €120,-/ 60 Minuten pro Paar, €90,- bei Einzelberatung
Die Kosten der Kinderbeistandstätigkeit übernimmt für die ersten 6 Monate das Gericht, danach übernehmen die Eltern die Kosten.
Supervision auf Anfrage
Vorträge, Kurse, Workshops auf Anfrage
VERSCHWIEGENHEITS-
ERKLÄRUNG
Lebens- und Sozialberatung ist ein reglementiertes Gewerbe, das gesetzlich zu Verschwiegenheit, Fortbildung und Supervision verpflichtet (§ 119 GewO) ist.
ABSAGEREGELUNG
Vereinbarte Termine sind exklusiv für Sie reserviert. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mir bis spätestens 24 Stunden davor Bescheid zu geben.
Bei zu kurzfristiger oder keiner Absage wird die Einheit verrechnet.