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Angebot

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KINDER-JUGENDLICHEN-ELTERN BERATUNG

Der Schwerpunkt in meiner Beratungstätigkeit liegt in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Eltern, die  Unterstützung und Begleitung in ihrer aktuellen Lebenslage brauchen. Ich gehe auf die Wechselwirkung zwischen innerem psychischen Erleben und äußerem Umfeld des Kindes/Jugendlichen ein und möchte die Probleme und Schwierigkeiten verstehen, um gemeinsam an positiven Veränderungen arbeiten zu können.

Ich biete UNTERSTÜTZUNG bei:

  • Erziehungsfragen

  • Konflikten innerhalb der Familie

  • Verhaltensauffälligkeiten

  • Schulischen Problemen

  • Familiären Veränderungen wie Trennung, Scheidung, Tod, neues Geschwisterkind, ...

  • Ängsten und Aggressionen

  • Symptomen wie z.B. Einnässen, Einkoten, Ess- und Schlafstörungen     

  • Selbstwertproblemen

Mögliche ZIELE der Beratung:

Entlastung schaffen – Unterstützung bekommen – eigene Stärken entdecken und nützen – sich wohlfühlen – die Kommunikation untereinander verbessern – Selbstwertstärkung – die eigene Persönlichkeit entfalten

 

ABLAUF:

Das Erstgespräch dient zum gegenseitigen Kennenlernen. Im persönlichen Gespräch gehen wir auf Anliegen, Probleme und Ziele ein. Wir besprechen die ungefähre Beratungsdauer und das weitere Vorgehen.

Jede weitere Einheit dauert 50 Minuten und wird individuell gestaltet. Es gibt abwechselnde Stunden mit dem Kind, den Eltern oder der ganzen Familie.

Kinder-Jugn.Elternberatung

Termine nach

Vereinbarung

Scheidungberatung

SCHEIDUNGSBERATUNG §95 Abs.1a AußStrG 

Bei den meisten Scheidungen gelingt es bereits im Vorfeld Einvernehmen über die Regelung der Scheidungsfolgen (z.B. hauptsächlicher Aufenthalt der Kinder, Obsorge, Ausübung des Rechtes auf persönlichen Verkehr, Kindesunterhalt) zu erzielen.

Aber auch dann, wenn es zu einer einvernehmlichen Scheidung der Eltern kommt, bedeutet das für Kinder

  • einen schmerzlichen Einschnitt in ihre Lebenssituation,

  • einen massiven Verlust (auch, wenn unmittelbar dadurch eine Entspannung der aktuellen Lebenssituation eintreten kann),

  • das Gefühl von Ohnmacht, Hilflosigkeit, Wut und Scham,

  • Schuldgefühle, dass vielleicht eigenes Fehlverhalten der mögliche Grund für die Scheidung gewesen sein könnte,

  • Ängste, den Elternteil – der weggeht oder nicht mehr so häufig da ist – zu verlieren,

  • Loyalitätskonflikte gegenüber den Eltern,

  • Neuorientierung im Familienleben bei geänderten Lebensverhältnissen / getrennten Wohnorten.

 

Damit Eltern erfahren, wie es Kindern in dieser Situation geht und was sie von ihren Eltern brauchen, um die Trennung gut zu bewältigen, gibt es vor der einvernehmlichen Scheidung eine verpflichtende Beratung. In einem einmaligen Termin (Einzel-, Elternpaargespräch oder Gruppe) bekommen Sie Informationen über typische Gefühle, Sorgen, Ängste und Konflikte von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich trennen, und erfahren, wie Sie Ihre Kinder bestmöglichen unterstützen können.

Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die Sie dem Gericht vorlegen müssen.

 

Jedes Kind leidet  mehr oder weniger unter der Trennung bzw. Scheidung seiner Eltern. Das subjektive Ausmaß des individuellen Leidens eines Kindes hängt jedoch nicht nur von den Persönlichkeitseigenschaften Ihres Kindes, sondern auch von Ihrem (weiteren, gemeinsamen) Verhalten als Eltern ab. Wichtig ist, dass Sie als Eltern die speziellen Bedürfnisse Ihres Kindes in der Scheidungs- bzw. Trennungssituation erkennen, verstehen und darauf kindgerecht eingehen können.

Quelle und weitere Informationen: https://www.trennungundscheidung.at/elternberatung-vor-scheidung/

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ERZIEHUNGSBERATUNG §107 Abs.3 Z.1AußStrG

Ein gemeinsames Kind verbindet ein Leben lang. Nach einer Trennung gestaltet es sich für die ehemaligen Partner oft schwierig, Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen für das gemeinsame Kind bzw. die gemeinsamen Kinder zu treffen. Gelingt es den Eltern nicht, Regelungen im besten Interesse des Kindes zu treffen und diese auch im Alltag einzuhalten, dann kann das Gericht eine Familien-, Eltern – oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG[1] anordnen.

 

Eine solche Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung kann vom Gericht angeordnet werden:

  • bei nicht funktionierenden Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen

  • bei Uneinigkeit der Eltern über die Gestaltung der Elternschaft

  • bei gestörter elterlicher Kommunikation und mangelnder Kooperation

  • bei Negieren kindlicher Entwicklungsbedürfnisse

  • in hocheskalierten Konflikten zwischen den Eltern (Hochstrittigkeit)

  • bei der Sorge über die Erziehungsfähigkeit der Eltern bzw. eines Elternteils

 

Das Gericht legt das Stundenausmaß der Beratung fest. Die Erziehungsberatung soll Eltern die Möglichkeit bieten in geschütztem Rahmen, außerhalb des Gerichtssaals über die Bedürfnisse ihrer Kinder zu sprechen. Idealtypisch nehmen beide Eltern teil, um gemeinsame Lösungen erarbeiten zu können.

Quelle und weitere Informationen: https://www.trennungundscheidung.at/familien-eltern-oder-erziehungsberatung/

Erziehungberatung

KINDERBEISTAND

Ein Kinderbeistand ist eine unabhängige und qualifizierte Vertrauensperson, die Kinder in ,,stürmischen Zeiten“ für die Dauer eines Gerichtsverfahrens unterstützt. Denn wenn das Pflegschaftsgericht über Obsorge oder Besuchsrecht entscheiden muss, ist es verpflichtet, auch zu hören, wie es dem Kind geht, was es möchte und wie es sich seine Zukunft vorstellt. Der Kinderbeistand fungiert gewissermaßen als „Sprachrohr des Kindes“. Denn jedes Kind hat das Recht, dass es dem/der Richter*in seine Meinung frei sagen darf und sich zu diesem Zweck mit seinem Kinderbeistand treffen darf.

Kinder (zwischen meist 6-14 Jahren) sollen durch ihren Kinderbeistand in dieser schwierigen Zeit entlastet werden.  Als ausschließlich parteilicher Vertreter der Interessen für das Kind, ist der Kinderbeistand gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das heißt, der Kinderbeistand gibt die Inhalte der Gespräche mit dem Kind nur mit dessen Einverständnis weiter, solange kein übergesetzlicher Notstand vorliegt.

MEINE AUFGABEN:

  • Vertrauensverhältnis zum Kind herstellen

  • über das Verfahren informieren

  • mit dem Kind seine Wünsche und Interessen vor Gericht (und anderen Behörden) Gewicht und Gehör verschaffen

  • Begleitung zu Vorladungen (Kinder- und Jugendhilfe, Gutachter, Familiengerichtshilfe)

KOSTEN:

Die Bestellung des Kinderbeistandes ist für die ersten sechs Monate gebührenfrei.

Danach tragen die Eltern die Kosten.

Einkommensschwache Familien können über die Verfahrenshilfe eine Gebührenbefreiung beantragen.

Quelle und weitere Informationen: https://www.trennungundscheidung.at/kinderbeistand/

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Kinderbeistand

SUPERVISION

Supervision ist Beratung im beruflichen Kontext

 

Ich biete Supervision für

  • Einzelpersonen

  • Teams

  • Gruppen

  • LebensberaterInnen in Ausbildung

und Fallsupervision für Personen, die im sozialen Bereich tätig sind.

 

 

Ziele von Supervision:

Reflexion – Entlastung – Psychohygiene – Klarheit – Entscheidungsfindung - Entwicklung neuer Sichtweisen – Problemlösung - Erweiterung persönlicher Ressourcen - Konfliktfähigkeit, Konfliktlösung - Burn-Out-Prophylaxe - Erweiterung der Handlungskompetenz – Abgrenzung - Überblick durch Distanz - Verbesserung des Arbeitsklimas

 

Mein Schwerpunkt liegt im pädagogischen und psychosozialen Bereich, daher biete ich Supervision besonders für KindergartenpädagogInnen, LehrerInnen, SozialpädagogInnen und für Personen, die in ähnlichen Berufsfeldern arbeiten, an.

KURSE UND WORKSHOPS

GRUPPENANGEBOTE:

  • Bindungsorientierte Spielgruppe

In angenehmer Atmosphäre treffen wir uns wöchentlich um gemeinsam zu singen, zu tanzen und die Welt mit allen Sinnen zu erkunden. Während die Kinder auf Entdeckung gehen, mit anderen Kindern ins Spielen kommen oder neue Situationen beobachten, dürfen Mama, Papa oder die jeweilige Bezugsperson ihrem Kind den vertrauten Rückhalt geben und natürlich mitmachen. 

Zum Abschluss jeder Stunde gibt es ein Thema rund um die Erziehung, zu dem wir uns austauschen und die ein oder andere Idee dazu mit nach Hause nehmen.

Für Kinder von 0 bis 2 Jahren und deren Begleitperson.

 

Die aktuellen Termine finden Sie hier.

  • ICH BIN ICH - Selbstwertstärkung für Kinder

         Sich selbst und die eigenen Stärken entdecken, Stärkung des Selbstwertes und der sozialen Kompetenz,                Zugang zu den eigenen Gefühlen bekommen und Empathie entwickeln.

         

          Kleingruppe für Kinder von 7 bis 10 Jahren, 10 Einheiten zu je 60 Minuten, zusätzlich ein  Infogespräch und            ein Elterngespräch

         Die aktuellen Termine finden Sie hier.

  • Elterntankstelle

Auch Eltern müssen einmal auftanken! Bei der Elterntankstelle können sich Eltern unter Gleichgesinnten austauschen, die eigenen Erlebnisse und Erfahrungen aus dem Familienalltag reflektieren und Unterstützung in Erziehungsfragen bekommen. In gemütlicher Atmosphäre nehmen wir uns Zeit um Kraft und Energie zu tanken.

Monatliches Treffen für interessierte Mütter und Väter.

Teilnehmerzahl mind. 3 und max.7

Die aktuellen Termine finden Sie hier.

VORTRÄGE und WORKSHOPS zu diversen Themen, wie z.B.:

  • Ich packe in meinen Koffer....eine Portion Selbstvertrauen, Selbstwert und Selbstbewusstsein

  • Beziehung statt Erziehung

  • Kinder in einer Welt der Medien

Individuelle Themen gerne nach Rücksprache.

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Supervision
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